Versicherungskarte / Versicherungsnachweis
Liebe Patient*innen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle gesetzlich versicherten Patient*innen ihren Versicherungsnachweis (Versichertenkarten der Krankenkasse / oder schriftliche Versicherungsbestätigung) beim ersten Besuch im Quartal vorlegen müssen.
Sollten Sie diesen Nachweis nicht vorlegen bzw. innerhalb von 10 Tagen nachreichen, sind wir berechtigt, die erbrachten Leistung direkt mit Ihnen abzurechnen. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung von uns. Es ist nicht davon auszugehen, dass Ihre Krankenkasse diesen Betrag dann an Sie erstatten wird.
Aus diesem Grund möchten wir Sie freundlichen bitten, DENKEN SIE AN IHRE VERSICHERTENKARTE!!!
Vielen Dank!
Ihr Team vom MVZ-Portal10