Versicherungskarte / Versicherungsnachweis
Liebe Patient*innen!
Bitte denken Sie daran, Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) beim ersten Besuch eines Quartals oder vor der Anforderung von Folgerezepten vorzulegen. Für die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötigen wir den gültigen Versicherungsnachweis einmal pro Quartal, bevor wir unsere Leistungen erbringen können.
Liegt uns kein gültige elektronische Gesundheitskarte vor und wird dieser auch nicht innerhalb von 10 Tagen nachgereicht, sind wir gesetzlich verpflichtet, die erbrachten Leistungen Ihnen persönlich in Rechnung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse in der Regel nicht möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihr Team vom MVZ-Portal10

